Gartenhaus Ratgeber
Wissenswertes zur Planung Ihres Gartenhauses
Wenn Sie ihr eigenes Gartenhaus planen, stellen Sie sich sicher zunächst die Frage nach dem passenden Standort. Betrachten Sie den ganzen Garten bzw. die komplette zur Verfügung stehende Fläche als Ganzes. Stellen Sie ihr Gartenhaus nicht aus ökonomischen Gründen in die nächst beste Ecke oder füllen ein totes Eck einfach damit auf. Ziehen Sie auch ungewöhnliche Standorte in Erwägung und trauen Sie sich etwas Außergewöhnlicheres: Stellen Sie Ihr neues Gartenhaus z.B. leicht gedreht in die Gartenecke oder nutzen Sie es direkt als Anbau an Ihr Haus – seien Sie kreativ und heben Sie sich von Ihren Nachbarn ab!
Planen Sie Ihr Gartenhaus erst einmal unabhängig von bereits bestehenden Beton- oder Pflasterflächen, die unüberlegt gebaut oder vorbereitet wurden. Oft werden Häuser mit eingeplanter Gartenhausfläche gebaut, ohne sich zu überlegen, ob der Platz später überhaupt noch passt. Stattdessen können Sie z.B. durch eine Holzterrasse, die über die bestehenden Pflasterflächen gebaut wird, eine neue Geometrie / Symmetrie schaffen und das Gartenhaus somit passend in den Garten einfügen. Alternativ können Sie die Fläche auch für etwas anderes verwenden, z.B. Pergola, Laubengänge, Mülltonneneinhausung, Kinderspielecke, Lounge, Pool oder Grillplatz.
Hier gibt es keine Faustregel – das Gartenhaus muss zu Ihrem Garten passen. Beziehen Sie die Dimension nicht nur auf die Nutzung sondern gestalten Sie das Gartenhaus auch ansprechend für das Auge und Ihr Empfinden.
Sie können Ihr Gartenhaus entweder passend zum Haus gestalten oder aber auch als eigenständiges Objekt mit skulpturellem Charakter.
Der Außenbereich des Gartenhauses sollte abhängig von der jeweiligen Nutzung gestaltet werden. Beispiele sind hier ein gemütlicher Frühstücksplatz wenn Sie das Gartenhaus beispielsweise als Gästehaus oder Büro nutzen, ein Spielbereich wenn es als Kinderspielhaus genutzt wird oder auch einfach ein Sicht- oder Windschutz.
Große Flächen ohne Fensterfront wirken sehr dominant, mit eckigen Fenstern meist ebenso. Runde Fenster hingegen lockern auf und harmonisieren – sie heben den typischen Gartenhauscharakter auf.
Sie sollten sich bezüglich der Fenster auch Gedanken machen, ob von Außen Einblick in das Gartenhaus gewährt werden soll. Dementsprechend können Sie zwischen klarem oder satiniertem Glas wählen.
Bedenken Sie dabei auch den Bereich um das Gartenhaus. Ein großes, rundes Fenster schafft Zugang zur Natur und vermittelt Geborgenheit. Der Blick durch ein rundes Fenster ist wie der Blick aus einer Höhle, die für Menschen in der frühen Zeit schon damals Geborgenheit und Sicherheit vermittelt hat.
Meist reichen in Gartenhäusern fest verglaste Fenster, es sei denn, die Nutzung fordert eine Möglichkeit zum Öffnen und Lüften. Runde Fenster sind meist fest verglast, da eine Funktion zum Öffnen zu kostspielig wäre.
Da Rot und Grün Komplementärfarben sind, fügen sich alle Farben, die Rottöne oder Magenta als Grundton haben – wie Blumen – sehr gut in jeden Garten ein.
Die Farbe Ihres Gartenhauses ist natürlich auch abhängig von Größe und Standort. Wählen Sie schöne, auch kräftige und individuelle Farben. Damit schaffen Sie durch die Farbgebung einen Eyecatcher in Ihrem Garten, der auch in der kalten und tristen Jahreszeit Wärme und Stimmung erzeugt. Sehen Sie Ihr Gartenhaus nicht nur als Abstellraum sondern gleichzeitig auch als Akzentsetzer und Kunstobjekt in Ihrem Garten.
Lackiertes Holz im Außenbereich ist starker Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen unterworfen. Daher sollten Sie einen Anstrich wählen, der diesen Schwankunen standhält. Das ist ausschließlich durch ölbasierende Farben möglich.
Je dunkler die Farbe gewählt wird, desto eher heizt sich das Holz bei Sonneneinstrahlung auf und desto eher kann es Rissbildungen geben. Im Sommer sind Temperaturen von bis zu 80 Grad auf der Oberfläche keine Seltenheit. Wir empfehlen daher, eher hellere Farbtöne zu verwenden.
Farben sind nach allen gängigen Farbkarten mischbar (z.B. RAL oder NCS).
Wir empfehlen, je nach Bewitterung, die Oberfläche alle 4 bis 6 Jahre nachzustreichen.
Bei Farben auf Ölbasis hält sich somit der Pflegeaufwand in Grenzen. Hier müssen Oberflächen nicht vorher angeschliffen werden. Die Fassade wird lediglich mit einer Verdünnung gereinigt und anschließend direkt überstrichen.
Durch ein Flachdach wirkt ein Gartenhaus eher als Objekt als mit Pultdach oder Satteldach.
Bei einem Flachdach ist auch eine Dachbegrünung möglich, mit der sich das Gartenhaus noch besser in die bestehende Gartenlandschaft einfügt. Zudem wirkt man durch Dachbegrünung auch der CO2 Produktion entgegen. Daher ist aus unserer Sicht eine pflegeleichte Dachbegründung einer Bekiesung des Flachdaches vorzuziehen. Die Bewässerung ist somit ebenfalls gelöst, da i.d.R. das Regenwasser ausreichend ist. Blätter auf dem Dach verkompostieren und werden zu Nährstoffen für die Begrünung.
Wir empfehlen als erste Wahl Schraubfundamente. Durch die Fundamentierung mit Schraubfundamenten (z.B. Krinner Schraubfundamente) vermeiden Sie Flächenversiegelung und können ganz einfach Geländeniveaus ausgleichen.
Bei Mietgrundstücken ist der Rückbau des Fundaments so auch sehr einfach möglich.
Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, wie Sie Ihre Fassade gestalten können. Sie haben die Wahl zwischen Kunststoff-, Metall-, oder Verbundwerkstoffen, reinen Holzoberflächen oder auch strukturierten oder farbig gestalteten lackierten Holzoberflächen.
Sie sollten sich bei der Wahl der Fassade immer folgende Fragen stellen:
Was soll das Haus im Garten erfüllen? Soll das Gartenhaus ein Eyecatcher oder ein sich in die Natur einfügender Baukörper sein? Soll das Gartenhaus ein zusätzlicher Raum werden, der farblich zum Haupthaus passen soll?
Unbehandelte Holzoberflächen sollten auf jeden Fall in Lärche ausgeführt werden. Bei lasierenden Anstrichen ist der Anstrich oft schon nach 2 Jahren zu erneuern.
Bei einer HPL Fassade handelt es sich um Harze, die mit Papier und Holzstaub verpresst werden und zuletzt mit einer farbigen Kunststoffschicht überzogen sind. Die meisten Hersteller geben eine Garantie von 20 Jahren, in der die Oberfläche wartungsfrei bleibt, also kein Nachstreichen erforderlich wird. Das Material hat eine technische, makellose Anmutung. Die Herstellung der Platten ist jedoch extrem aufwändig und die Entsorgung problematisch. Dieser Werkstoff ist Sondermüll.
Verbundwerkstoffe, z.B. ETERNIT sind Werkstoffe aus Zementfaserplatten. Diese Oberfläche schafft eine schöne, reduzierte, naturgraue und sich gut in die Natur einfügende Oberfläche.
Welche Tür das Gartenhaus haben soll, hängt auch stark vom Erscheinungsbild und der Nutzung ab. Soll das Gartenhaus als Mülltonnenhaus, Fahrradhaus, Motorradgarage, für Gartengeräte oder als Spielhaus für die Kinder dienen?
Soll das Gartenhaus von einer oder zwei Seiten begehbar sein?
Türen lockern die Ansichtsfläche auf und sind auch ein gestalterisches Element. Sie können in gleicher oder anderer Oberfläche wie das Gartenhaus selbst gestaltet werden. Möglich sind vor- oder zurückspringende Türen, als Doppelflügeltür, Doppelschiebetür, einfache Schiebetür, Glastüren oder Türen mit Fenster.
Zunächst sollten Sie sich Gedanken machen, ob das Gartenhaus überhaupt einen Boden haben soll oder ob aufgrund der Nutzung eventuell ein Steinplattenbelag oder eine Holzterrasse als Untergrund genügt.
Entscheiden Sie sich für einen festen Boden, sollte dieser aus Fichte sein oder mit einem Belag (z.B. Linoleum) versehen oder geölt oder gestrichen sein.
Beraten Sie sich über die Unterbringung der zu verstauenden Dinge. Überlegen Sie sich z.B. wie viel Regalfläche Sie benötigen oder wie viele Fahrräder eingestellt werden sollen.
Bei sinnvollen Stauraumlösungen bekommt man meist einiges mehr unter.
Überlegen Sie sich, ob Sie einen Elektro- oder Wasseranschluss im Gartenhaus brauchen. So muss dieser nicht nachträglich, meist aufwändig, ergänzt werden.
Soll Ihr Gartenhaus zerlegbar sein? Wenn ja, wie? Ist es so auch transportierbar? Sind die Materialien des Gartenhauses irgendwann Sondermüll oder recycelbar? Wie CO2 neutral ist das Gartenhaus in der Herstellung, in der Pflege und der Entsorgung?
Über diese Punkte sollten Sie sich Gedanken machen, bevor Sie sich für bestimmte Materialien entscheiden. Gerne beraten wir Sie zu allen Möglichkeiten individuell.
Der GARTEN KUBUS® als Tiny House
Wissenswertes zur Planung eines bewohnbaren Gartenhauses
Unseren GARTEN KUBUS bieten wir als bewohnbares und voll isoliertes Gartenhaus an. Nutzen können Sie diesen z.B. als Bürogartenhaus, Behandlungsraum, Yoga Rau, Lebensraum im Garten, Gartenzimmer für Gäste oder als Ferienhaus. Ihren Wünschen sind hier kaum Grenzen gesetzt.
Je nach Nutzung benötigen Sie ggf. eine Küche, ein Badezimmer, Schlaf- und Wohnzimmer oder ein Büro.
Wichtig für die Ausstattung ist auch, ob das Gartenhaus ganzjährig oder nur in einer bestimmten Saison genutzt werden soll. Unseren GARTEN KUBUS erhalten Sie auch voll isoliert und mit Heizung, falls Sie das Gartenhaus auch im Winter zu Wohnzwecken nutzen möchten.
Bei der Nutzung als Büro, Atelier, Behandlungsraum oder Arbeitszimmer besteht evtl. die Möglichkeit, das Gartenhaus steuerlich geltend zu machen.
Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen. Diese werden eventuell noch durch kommunale Bestimmungen eingeschränkt.
Handelt es sich um eine dauerhafte Wohnnutzung mit fester Feuerstelle (Gas, Holz oder ölbetrieben) ist offiziell immer eine Baugenehmigung erforderlich.
Ist dies nicht der Fall, fällt der Baukörper eventuell unter die Kategorie „untergeordnetes Bauwerk“ (z.B. in Bayern bis 75m3 umbauter Raum, ohne Feuerstelle).
Wir empfehlen: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde/Bauamt was gebaut werden darf, nicht was Sie bauen möchten.
Sprechen Sie mit ihren Nachbarn und fragen Sie einen Architekten.
Weitere Informationen zur Baugenehmigung:
- Eine elektrisch betriebene Heizung fällt nicht unter die Kategorie „ Feuerstelle“. (z.B. elektrisch betriebener Heizstein der Firma CLASSIC- THERM®).
- Ein Atelier/Büro muss nicht unter die Kategorie „dauerhafte Wohnnutzung“ fallen.
- Eine Baugenehmigung bedeutet, dass Sie nach Baurecht bauen müssen (Wärmeschutzverordnung/Abstandsflächen,…)
- z.B. in Bayern bis 50m2 Grundfläche müssen nur die einzelnen Baukörper (Wand/Boden/Tür/Fenster/Decke) der Wärmeschutzverordnung entsprechen. Nicht das gesamte Bauwerk benötigt eine Wärmeschutzberechnung.
- Für eine Baugenehmigung benötigen Sie einen Architekten.
- Ohne Baugenehmigung unterliegen Sie nicht der Wärmeschutzverordnung.
- Eventuell fragen Sie nach einer Baugenehmigung für ein Kunstwerk!
Hier sind die Möglichkeiten der Ausführung sehr vielseitig. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!